Das Bundesfinanzministerium plant im Steueränderungsgesetz 2025, dass ab 1. Januar 2026 Restaurant- und Verpflegungsleistungen (außer Getränke) dauerhaft mit 7 % Umsatzsteuer besteuert werden.
Am 21. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das überarbeitete Anwendungsschreiben zu § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht. Die Neufassung bringt mehr Rechtssicherheit und präzisiert die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden.
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