Mit dem Wachstumschancengesetz wurde § 19 UStG dahingehend geändert, dass Kleinunternehmer unter bestimmten Umständen keine Umsatzsteuerklärung mehr abgeben müssen...
Der Bundesfinanzhof hat in aktuellen Verfahren entschieden, dass eine eigenständige Leistung des Leistungsempfängers u. a. erfordert, dass er Leistungsempfänger aus der Gegenleistung einen Vorteil erhält.
Der BFH entschied, dass ein Unternehmer bei Abtretungen in Bauträgerfällen alles Zumutbare tun muss, um dem Finanzamt die Realisierung des Anspruchs auf Umsatzsteuer zu ermöglichen.