Ab Januar 2026 tritt die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft
Ab dem 1. Januar 2026 tritt die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft und bringt erstmals verbindliche Meldepflichten für Krypto-Assets.
Das Ziel: Mehr Transparenz schaffen, weniger Steuerhinterziehung und ein fairer Markt.
Was steckt u.a. drin
- Pflicht zur Meldung von Kundendaten & Transaktionen an die Steuerbehörden
- Gilt auch für Nicht-EU-Anbieter, wenn sie EU-Kunden betreuen
- Umfasst: Tausch von Kryptowerten gegen Fiat und den Tausch von Kryptowerten untereinander
- Meldepflichtige Intermediäre (u. a.):
Verwahrung & Verwaltung von Kryptowerten, Kryptohandelsplattformen & Beratung von Kryptowerten
- Einheitlicher Datenstandard EU-weit, abgestimmt mit dem OECD-CARF
Konkret gemeldet werden müssen insbesondere:
- Name, Adresse und Steuer-ID der Nutzer
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Art, Anzahl und Wert der Transaktionen
- Infos über Krypto-Dienstleister
Tipps:
Krypto-Unternehmen: rechtzeitig Prozesse & IT anpassen – sonst drohen Sanktionen!
Anleger: Höhere Steuertransparenz, weniger „Graubereiche“
Umsetzung ins deutsche Recht bis 31.12.25
