Ab Januar 2026 tritt die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2026 tritt die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft und bringt erstmals verbindliche Meldepflichten für Krypto-Assets.
 
Das Ziel: Mehr Transparenz schaffen, weniger Steuerhinterziehung und ein fairer Markt.
 
Was steckt u.a. drin
  • Pflicht zur Meldung von Kundendaten & Transaktionen an die Steuerbehörden
  • Gilt auch für Nicht-EU-Anbieter, wenn sie EU-Kunden betreuen
  • Umfasst: Tausch von Kryptowerten gegen Fiat und den Tausch von Kryptowerten untereinander
  • Meldepflichtige Intermediäre (u. a.):
Verwahrung & Verwaltung von Kryptowerten, Kryptohandelsplattformen & Beratung von Kryptowerten
  • Einheitlicher Datenstandard EU-weit, abgestimmt mit dem OECD-CARF
 
Konkret gemeldet werden müssen insbesondere:
  • Name, Adresse und Steuer-ID der Nutzer
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Art, Anzahl und Wert der Transaktionen
  • Infos über Krypto-Dienstleister
 
Tipps:
 
Krypto-Unternehmen: rechtzeitig Prozesse & IT anpassen – sonst drohen Sanktionen!
Anleger: Höhere Steuertransparenz, weniger „Graubereiche“

 

Umsetzung ins deutsche Recht bis 31.12.25

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