Amazon-Gutscheine und Identitätsprüfung
Immer mehr Kundinnen und Kunden berichten davon, dass Amazon beim Einlösen von Geschenkgutscheinen zusätzlich persönliche Angaben verlangt. Abgefragt werden unter anderem Name, Anschrift und Geburtsdatum. Nur in Ausnahmefällen wird zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument verlangt.
Bei dieser Entwicklung handelt es sich um die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Geldwäscheprävention.
Die Abwicklung von Amazon-Gutscheinen erfolgt über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe, der der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) unterliegt. Da Geschenkgutscheine rechtlich als E-Geld eingestuft werden, fallen sie unter die europäischen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zahlungsdienstleister sind in diesen Fällen verpflichtet, bei bestimmten Transaktionen eine Kundenidentifizierung (KYC - Know Your Customer) durchzuführen.
Identitätsprüfungen betreffen allerdings nicht alle Bestellungen. Die Abfrage wird dann ausgelöst, wenn:
- Amazon Gutscheine bei Marketplace-Händlern eingesetzt werden
- eine Transaktion geldwäscherechtlich als risikobehaftet eingestuft wird
- gesetzlich definierte Schwellenwerte überschritten werden
- dies aufgrund von aufsichtsrechtlichen Vorgaben der CSSF erforderlich ist
Geschenkgutscheine gelten als potenziell risikobehaftet, da sie als missbrauchsanfällig eingestuft werden. Aus Sicht der Geldwäscheprävention können digitale Gutscheine ähnlich wie Prepaid-Karten genutzt werden, um Werte anonym zu übertragen oder Waren zu erwerben, die später weiterverkauft werden. Die Identitätsprüfung dient daher der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Für die meisten Kundinnen und Kunden wird sich am Bestellprozess nichts ändern. Eine Identitätsprüfung erfolgt nur dann, wenn eine Transaktion unter die gesetzlichen Vorgaben fällt. Käufe, die direkt bei Amazon getätigt werden, sind häufig nicht davon betroffen. Erfolgt jedoch eine Identitätsprüfung, geschieht dies transparent im Bestellprozess. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Identitätsabfragungen können im Onlinehandel künftig häufiger auftreten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen und den gesetzlichen Anforderungen der Zahlungsdienstleister gerecht zu werden.
Bei Fragen zu den steuerlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen digitaler Zahlungsmittel stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite!
