Was ist der wirt­schaft­liche Geschäfts­betrieb eines Vereins?

Was ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins?
Neben dem ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb und der Vermögensverwaltung gehört der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zur unternehmerischen Sphäre eines Vereins. Er umfasst selbständige, nachhaltige Tätigkeiten zur Einnahmeerzielung, die über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehen und nicht als Zweckbetrieb einzuordnen sind. Im vierten Teil unserer Beitragsreihe erfahren Sie, welche Tätigkeiten dazugehören, worauf Vereine bei der Einordnung achten sollten und welche steuerlichen Folgen entstehen können.
 
 
Welche Tätigkeiten gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können beispielsweise folgende Tätigkeiten gehören:
 
Sportliche Veranstaltungen gegen Entgelt: Eintrittsgelder und Startgelder, soweit die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs nicht erfüllt sind oder die Zweckbetriebsgrenze überschritten ist.
 
Verkauf von Waren: Speisen, Getränke, Werbeartikel, Turnierzeitungen, Festschriften und Sportartikel.
 
Beherbergung und entgeltliche Angebote: Beherbergungsumsätze sowie Kurs-, Lehrgangs- und Freizeitangebote gegen Entgelt.
 
Werbeleistungen: Trikotwerbung, Bandenwerbung, Anzeigen in Vereinsmedien und Präsentationen auf Veranstaltungen.
 
Versicherungsleistungen: Entgeltliche Vermittlung oder Gewährung von Versicherungsschutz sowie Inkasso von Versicherungsbeiträgen.
Für die Einordnung ist jeweils zu prüfen, ob die Tätigkeit als Zweckbetrieb begünstigt ist oder der Vermögensverwaltung zugeordnet werden kann.
 
 
Wann führen Werbung und Sponsoring zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Gerade bei Werbung und Sponsoring kommt es auf die konkrete Leistung des Vereins an. Organisiert ein Sportverein Bandenwerbung, verkauft Trikotwerbung oder bietet Werbepakete an, unterhält er insoweit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die bloße Vermietung von Werbeflächen ohne zusätzliche Leistungen kann dagegen noch Vermögensverwaltung sein. Auch beim Sponsoring ist zu unterscheiden. Weist der Verein lediglich auf die Unterstützung eines Sponsors hin, beispielsweise durch eine Logo-Nennung ohne aktive Werbemaßnahmen, können die Einnahmen noch steuerbegünstigt sein. Erbringt er dagegen selbst Werbeleistungen, etwa durch Anzeigenplatzierungen oder Produktpräsentationen, entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
 
 
Welche steuerlichen Folgen hat der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb?
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines ansonsten gemeinnützigen Vereins ist grundsätzlich steuerpflichtig.
 
Körperschaft- und Gewerbesteuer: Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Die allgemeine Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften greift insoweit nicht. Entsprechendes gilt für die Gewerbesteuer, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
 
Umsatzsteuer: Umsätze aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören zum unternehmerischen Bereich des Vereins. Bei entgeltlichen Leistungen wie Eintrittsgeldern, Werbeleistungen oder Verkäufen ist zu prüfen, ob Steuerbefreiungen oder ermäßigte Steuersätze greifen. Auch die Kleinunternehmerregelung oder eine Vorsteuerpauschalierung, beispielsweise nach § 23a UStG, können zu prüfen sein.
 
 
Worauf sollten Vereine in der Praxis achten?
Eine klare Zuordnung und getrennte Erfassung der Tätigkeiten sind für die Vereinsarbeit zentral. Vereine sollten deshalb darauf achten, Einnahmen und Ausgaben getrennt zu erfassen. Erlöse und Aufwendungen müssen den jeweiligen steuerlichen Sphären zugeordnet werden. Außerdem sollten entgeltliche Tätigkeiten gezielt geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen, Kurse sowie Sponsoring- und Werbeleistungen. Einordnungen sollten demnach laufend überprüft werden, vor allem daraufhin, ob einzelne Tätigkeiten die Voraussetzungen eines begünstigten Zweckbetriebs erfüllen.
 
 
Sie sind unsicher, wie Ihre Vereinsaktivitäten einzuordnen sind?
Ob Veranstaltungen, Werbung, Kurse oder andere entgeltliche Angebote, wir unterstützen Sie dabei, die steuerliche Zuordnung gezielt zu prüfen, Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Zurück