Verschärfung bei Betriebsprüfungen

Im Zuge von DAC 7 wurden im deutsche Verfahrensrecht umfassende Änderungen vorgenommen.
Davon betroffen sind auch Außenprüfungen betreffend Veranlagungszeiträumen ab 2024.
 
Wesentlicher Bestandteil ist dabei das qualifizierte Mitwirkungsverlangen verbunden mit der Möglichkeit zur Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeld.
So kann die Finanzbehörde bei unzureichender Mitwirkung den Steuerpflichtigen mit teils empfindlich hohen Zahlungen sanktionieren.

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