Unver­heiratet im Arbeits­zimmer

Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutztes Arbeitszimmer

Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Erwerb einer Immobilie bzw. zur Anmietung durch Ehegatten gelte Folgendes: Werde eine Wohnung von mehreren Personen angemietet und nutze ein Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielung (z.B. Arbeitslohn) alleine, dann seien die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern der Nutzende Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen habe.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entscheiden, dass dies auch für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte.

Die Revision ist zugelassen.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, 3-K-2483/20-E

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