Umsatz­steuerliche Behandlung von Betriebs­vorrichtungen

Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsvorrichtungen: Einheitliche Leistung oder Aufteilungsgebot?

Mit Urteil v. 04.05.2023 hat der EuGH Stellung zur Vermietung eines Gebäudes samt Betriebsvorrichtung genommen.
Zu klären war, ob umsatzsteuerlich die einheitliche Leistung dem Aufteilungsgebot vorangeht. Damit verbunden war im vorliegenden Fall die Steuerfreiheit der Leistung. Der EuGH stellte eine einheitliche Leistung fest. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH die Entscheidung des EuGH beurteilt, um die Auswirkung auf zukünftige Praxisfälle abschätzen zu können.

Quelle: www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_23_2023

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