Süße Aussichten: Was die geplante Zuckersteuer wirklich bedeutet
Ein steuerlicher Blick mit einer Prise Ironie
Der Bundeshaushalt hat, sagen wir es diplomatisch, schon bessere Tage gesehen. Wenn die Kassen leer sind, fällt der Politik traditionell etwas Kreatives ein. Diesmal: die Zuckersteuer. Offiziell soll sie der Gesundheit der Nation dienen. Inoffiziell, nun ja, dazu kommen wir noch.
Was ist eigentlich geplant?
Ursprünglich war für 2028 eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke vorgesehen, zweckgebunden zur Entlastung der Krankenkassen. Davon ist inzwischen nicht mehr viel übrig. Aus der Abgabe soll nach dem Willen des Finanzministeriums eine ganz normale Steuer werden, ohne Zweckbindung, dafür mit deutlich größerem Anwendungsbereich und einem früheren Starttermin, möglicherweise schon 2027.
Nach aktuellem Planungsstand des Bundesfinanzministeriums soll die Steuer gestaffelt nach Zuckergehalt erhoben werden:
- 26 Cent/Liter bei 4,5 bis 7 Gramm Zucker je 100 ml – auch bei Süßstoff-Getränken ohne Zucker
- 32 Cent/Liter bei über 7 bis 10 Gramm Zucker je 100 ml
- 38 Cent/Liter bei mehr als 10 Gramm Zucker je 100 ml
Betroffen wären künftig nicht nur klassische Limonaden, sondern auch Säfte, Milchmischgetränke, Eistees, Biermischgetränke und Fertigkaffees. Und jetzt kommt der Clou: Sogar Cola Zero und vergleichbare Süßstoff-Getränke sollen mitbesteuert werden. Eine „Zuckersteuer“ auf zuckerfreie Getränke, das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Befürworter wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft begrüßen den Schritt ausdrücklich als überfälligen Beitrag zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten. Verbraucherschützer sehen darin ebenfalls Potenzial, mahnen aber an, dass die Ausgestaltung entscheidend sei und die Einnahmen idealerweise in echte Präventionsangebote fließen sollten. Kritiker, unter anderem aus der Lebensmittelindustrie und der politischen Opposition, monieren dagegen, dass mit der Ausweitung auf Zero-Getränke die gesundheitliche Begründung kaum noch trägt und der fiskalische Charakter der Maßnahme immer offensichtlicher wird.
Der Zielkonflikt, über den kaum gesprochen wird
Schaut man als Steuerberater genauer auf die Zahlen, offenbart die Zuckersteuer einen bemerkenswerten Widerspruch. Das erklärte Ziel ist, den Zuckerkonsum zu senken und damit die Folgekosten von Diabetes, Adipositas und anderen Erkrankungen zu reduzieren. Doch wenn der Konsum tatsächlich sinkt, gehen auch die Steuereinnahmen zurück. Dass dieses Szenario realistisch ist, zeigen die Erfahrungen aus Großbritannien, denn dort haben viele Hersteller ihre Rezepturen bereits angepasst.
Eine Steuer, die genau dann am wenigsten einbringt, wenn sie ihr Ziel erreicht, ist als verlässliche Einnahmequelle denkbar ungeeignet. Kein Wunder, dass aus der ursprünglich zweckgebundenen Gesundheitsabgabe inzwischen eine gewöhnliche, frei verfügbare Steuer werden soll. Man ahnt, wessen Bedarf hier tatsächlich im Vordergrund steht.
Wo hört das eigentlich auf?
Wenn der Staat konsequent alles besteuert, was der Gesundheit schadet und hohe Folgekosten verursacht, ist Zucker womöglich nur der Anfang. Einen kleinen Ausblick können wir uns, mit einem Augenzwinkern, nicht verkneifen:
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Die Pistenabgabe: Über 50.000 gemeldete Skiunfälle pro Saison, dazu hohe Kosten durch Arbeitsausfälle und Physiotherapie. Zehn Cent pro gefahrenem Pistenkilometer, selbstverständlich mit Risikoaufschlag für schwarze Pisten, das wäre doch nur konsequent.
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Die Serienabgabe: Wer sich vor dem Start der neuen Staffel noch schnell alle 22 alten Folgen ansieht, riskiert Bewegungsmangel und Verspannungen. Prävention durch Besteuerung, ganz im Sinne der Zuckersteuerlogik.
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Und dann die großen Würfe: Eine Sauerstoffsteuer? Eine Tageslichtabgabe? Eine Mondscheinsteuer? Die Möglichkeiten sind, rein fiskalisch betrachtet, nahezu unbegrenzt.
Wir überlassen es an dieser Stelle gerne der Fantasie unserer Leserinnen und Leser, diese Liste fortzuführen. Nur eines vermissen wir in der Debatte bislang: eine Steuer auf große Vermögen, die man ja auch als Vorsorgemaßnahme gegen übermäßige Selbstzufriedenheit verkaufen könnte.
Was bedeutet das konkret für Unternehmen und Verbraucher?
Der Schalk beiseite, handfeste Fragen bleiben:
- Für Getränkehersteller und Handel stellt sich schon jetzt die Frage nach Rezepturanpassungen, Preisgestaltung und der korrekten steuerlichen Einordnung neuer Produktkategorien, sobald das Gesetz konkret wird.
- Für Gastronomie und Einzelhandel lohnt sich ein früher Blick auf mögliche Auswirkungen auf Einkaufspreise und Kalkulation.
- Für Verbraucher dürfte am Ende gelten, was bei den meisten Verbrauchsteuern gilt: Sie landet über kurz oder lang im Endpreis.
Der genaue Zeitplan und die endgültige Ausgestaltung stehen noch nicht fest, das Gesetzgebungsverfahren läuft.
Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick und informieren rechtzeitig, sobald konkrete Regelungen absehbar sind.
Sie haben Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zuckersteuer auf Ihr Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie fundiert, unabhängig davon, ob Ihr Geschäftsmodell eher süß oder herb ausfällt.
