Steuerentlastungs­gesetz 2022

Die Bundesregierung hat das Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen. Es setzt folgende Erleichterungen rückwirkend ab 1. Januar 2022 um:

• Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
• Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
• Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht.

Dieser Schritt erfolgt nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener über-
tragen.

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