Social Media, Krypto, NFT, Metaverse – Finanzverwaltung rüstet auf

In den letzten Jahren haben Blockchain-Technologien neue Einnahmequellen jenseits des mittlerweile bekannten Handels mit Kryptowährungen eröffnet. Ertragsteuerlich wurden einige Anwendungsfragen im BMF-Schreiben vom 10.05.2022 geklärt.

Umsatzsteuerlich hat die Finanzverwaltung die Bereiche Non-Fungible-Token (NFTs), Validierung von Transaktionen durch sog. Staking-Pools, „Schenkung“ von Token (Airdrops), Metaverse-Transaktionen und viele weitere noch nicht durchdrungen.

Dem Vernehmen nach rüstet die Finanzverwaltung nun intern auf und bildet Expertengruppen für die Umsatzbesteuerung der Krypto-Welt.
Akteure des Web 3.0 sind angehalten, ihre Geschäftsmodelle anhand des umsatzsteuerlichen Prüfschemas der analogen Welt vertretbar zu würdigen.

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