Neuer Entwurf zur E-Rechnung vom BMF

Der aktuelle BMF-Entwurf konkretisiert und erweitert die bisherigen Vorgaben zur E-Rechnungspflicht ab 2025, insbesondere durch Anpassungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Neu geregelt wird unter anderem, dass nur strukturierte Formate mit maschinell auslesbaren Pflichtangaben als E-Rechnungen gelten und etwaige Formatfehler automatisch zur „sonstigen Rechnung“ führen.

Zurück