Neue private Alters­vor­sorge 2027: Das Alters­vor­sorge­depot ersetzt Riester

Deutschland stellt seine private Altersvorsorge neu auf. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz schafft die Bundesregierung ab 2027 ein modernes System, das die bisherigen Riester-Verträge ablöst. Ziel ist es, die private Vorsorge einfacher, günstiger und renditestärker zu machen – und damit wieder mehr Menschen zu motivieren, aktiv für das Alter vorzusorgen.
 
Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich in den vergangenen Jahren von Riester abgewandt. Hohe Kosten, geringe Renditen, komplexe Förderregeln und mangelnde Transparenz führten dazu, dass die Zahl der Neuverträge stetig sank. Das neue Altersvorsorgedepot soll diese Schwächen beseitigen und eine zukunftsfähige, kapitalmarktorientierte Lösung bieten.
 
Das Herzstück der Reform ist das Altersvorsorgedepot. Es funktioniert ähnlich wie ein ETF-Sparplan, wird jedoch staatlich gefördert und unterliegt klaren Qualitäts- und Kostenvorgaben. Es wird in zwei Varianten angeboten: als kostengünstiges Standarddepot mit maximal 1 % Effektivkosten und als individuelles Depot, bei dem Sparer selbst Einfluss auf die Fondsauswahl nehmen können. Das Standarddepot kombiniert automatisch einen Sicherheits- und einen Renditebaustein und reduziert das Risiko, je näher der Rentenbeginn rückt. Dadurch eignet es sich besonders für Menschen, die eine einfache und verlässliche Lösung wünschen.
 
Für sicherheitsorientierte Sparer bleiben Garantieprodukte weiterhin möglich. Sie werden künftig mit 100 % oder 80 % Kapitalgarantie angeboten. Die 80‑Prozent‑Variante erlaubt höhere Renditechancen, während ein großer Teil des Kapitals geschützt bleibt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse, ohne die Renditechancen vollständig zu begrenzen.
 
Besonders attraktiv ist die neue staatliche Förderung. Die komplizierte Mindesteigenbeitragsregel entfällt. Stattdessen gibt es eine einfache, proportionale Zulage:
  • 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag,
  • 25 % Förderung auf weitere 1.440 €.
 
Damit kann die Grundzulage künftig bis zu 540 € pro Jahr betragen. Eltern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Diese neue Förderlogik ist deutlich transparenter und belohnt regelmäßiges Sparen unabhängig vom Einkommen.
 
Auch steuerlich bringt die Reform Vorteile. Der Sonderausgabenabzug steigt auf 1.800 € plus Zulagenanspruch und liegt damit höher als bisher. Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob die Zulage oder der Steuerabzug für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Dadurch profitieren insbesondere Menschen mit mittleren Einkommen, die bisher oft nur wenig Förderung erhielten.
 
Ein weiterer Pluspunkt ist die höhere Flexibilität. Anbieterwechsel werden einfacher und günstiger. Nach fünf Jahren muss ein Anbieter den Wechsel sogar kostenlos ermöglichen. Auch die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum bleibt möglich, wird aber kein verpflichtender Bestandteil mehr sein. Dadurch können Anbieter Kosten sparen, was sich positiv auf die Rendite der Sparer auswirkt.
 
Insgesamt entsteht mit dem Altersvorsorgereformgesetz ein modernes, transparentes und renditeorientiertes System, das die private Altersvorsorge wieder attraktiver machen soll. Wer früh beginnt und die staatlichen Zulagen optimal nutzt, kann langfristig erheblich profitieren und die eigene Rentenlücke deutlich reduzieren. Das neue Altersvorsorgedepot bietet dafür eine zeitgemäße Grundlage – flexibel, kosteneffizient und mit klaren Regeln, die den Kapitalmarkt sinnvoll nutzen.

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