Mindestbesteuerung bei Verustvorträgen
Die Mindestbesteuerung im Bereich des Verlustvortrags über EUR eine Mio. hinaus, wird ab 2024 von bisher 60% auf 70% erhöht.
Aber Achtung: dies gilt nur für die Körperschaftsteuer, nicht für die Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer verbleibt es bei den bisherigen 60%.