Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter ab.

Für eine erste Information von kleinen Unternehmen hat die Offensive Mittelstand einen One-Pager entwickelt. https://www.offensive-mittelstand.de/fileadmin/One-Pager/OM_OnePager_LkSG_11_2_web.pdf

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