Kein Bei­leid vom Finanzamt

Wenn Angehörige sterben denken die wenigsten zuerst an das Finanzamt.
Doch auch nach dem Tod und insbesondere mit dem Tod geht es mit den Steuern noch weiter.
Das können zum Beispiel die Erbschaftssteuererklärung, die Steuererklärung einer möglichen Erbengemeinschaft aber auch die noch offenen Steuererklärungen des Verstorbenen sein.
 
Suchen Sie sich im Zweifel Rat bei Ihrem Steuerberater.

Zurück