Innergemeinschaftliche Lieferung in der EU

Achtung: seit 1.1.2020 ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung.
Sprich: die Steuerfreiheit ist zu versagen, wenn im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung eine fehlerhafte oder ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemeldet wird.
Dies kann grundsätzlich noch berichtigt werden. Allerdings nur in der betreffenden Zusammenfassenden Meldung und nur innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Fehlers.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat damit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen stark an Bedeutung gewonnen. In der Folge sollten daher die innerbetrieblichen Prozesse entsprechend angepasst werden.

Sie benötigen Unterstützung hierbei? Sprechen Sie uns an.

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