Inflations­ausgleichs­prämie

Für den Zeitraum 26.10.2022 bis 31.12.2024 steht die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie i.H.v. 3.000 EUR pro Person, also auch Minijobbern, zur Auszahlung zur Verfügung. Dieser Betrag gilt für den kompletten Zeitraum und ist kein Jahresbetrag.

Die Inflationsausgleichsprämie kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn / Gehalt sowie evtl. vertraglich vereinbarten Einmalzahlungen wie Urlaubs-/ Weihnachtsgeld zugewendet werden. Es ist außerdem unerheblich ob, die Prämie auf mehrere Monate verteilt oder in Summe ausgezahlt wird.

Bestehen bei einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiter Pfändungen, so ist die Inflationsausgleichsprämie pfändbar.

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