Entlastung bei der Stromsteuer
Neuerungen im § 9b StromStG – Chance für Unternehmen 2024/2025
Die Bundesregierung hat den § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) für die Jahre 2024 und 2025 deutlich ausgeweitet. Das bedeutet: Mehr Betriebe profitieren von Entlastungen bei der Stromsteuer.
Die 5 zentralen Punkte:
- Erhöhter Entlastungssatz – Statt 5,13 € je MWh gibt es nun 20,00 € je MWh Steuerentlastung.
- Niedrigere Zugangsschwelle – Der Sockelwert von 250 € wird bereits ab einem Jahresverbrauch von ca. 12.500 kWh erreicht (vorher ca. 48.700 kWh).
- Breitere Begünstigung – Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können profitieren – sofern der Strom zum Regelsteuersatz versteuert wurde.
- Wichtige Ausschlüsse – Strom für Elektromobilität ist nicht entlastungsfähig. Auch bereits steuerbefreite Strommengen sind ausgeschlossen.
- Fristen im Blick behalten – Anträge für 2024 müssen bis spätestens 31.12.2025 beim Hauptzollamt gestellt werden. Für 2025 gilt entsprechend Ende 2026.
Fazit: Mit der Ausweitung des § 9b StromStG werden die Entlastungen spürbar erhöht und mehr Unternehmen können profitieren. Wer seine Stromkosten optimieren möchte, sollte die neuen Regelungen jetzt prüfen und die Fristen im Blick behalten.
Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten des § 9b StromStG und sichern Sie sich die maximale Entlastung für Ihr Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen, der Antragstellung und der Fristenüberwachung. Kontaktieren Sie uns jetzt – damit Sie keine Vorteile verschenken.
