Energiepreispauschale und Kinderbonus

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 weitere wichtige Hilfen für Bürgerinnen und Bürger gebilligt, die Teil des Zweiten Entlastungspakets sind.

  • Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
    Die Bundesregierung hat sich außerdem auf weitere Entlastungen verständigt.

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