Durchlaufende Posten in der Umsatzsteuer

Durchlaufende Posten gehören grds. nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 UStG).
Hier gibt es immer wieder Unklarheiten, was durchlaufende Posten sind und was nicht. Nun hat sich die Finanzverwaltung mit Scheiben vom 11.1.2023 hierzu geäußert. Hierbei hat die Finanzverwaltung die Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 3.7.2014 - V R 1/14) übernommen, wonach auch gesamtschuldnerisch vom Unternehmer und dem Leistungsempfänger geschuldete Beträge umsatzsteuerlich durchlaufende Posten sein können. Allerdings obliegt der Nachweis über die Funktion als Mittelsperson dem Unternehmer.

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