Die Bundesregierung plant eine Reform zur privaten Altersvorsorge ab 2027!
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Renditeorientierte Produktwelt und Wahlfreiheit
Es gibt künftig neben Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie (z. B. ETF-basierte Anlagen) für höhere Renditechancen. Garantieprodukte bleiben mit Garantiestufen von 100 % oder 80 % verfügbar. -
Einfachere, beitragsproportionale Zulage
Die staatliche Grundzulage wird beitragsproportional: 50 Cent pro Euro bis 360 €; 25 Cent pro Euro für Beiträge von 361–1.800 €. Zusätzlich Kinderzulage: 1 € pro Euro bis 300 € je Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag einsteigt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. -
Standarddepot: kostengünstig und leicht bedienbar
Ein gesetzlich geregeltes Standarddepot mit maximalen Effektivkosten von 1,0 % und voreingestellten Fonds soll einen einfachen, niedrigschwelligen Einstieg ermöglichen. Vor Rentenbeginn erfolgt eine automatische Umschichtung in risikoärmere Anlagen. -
Erweiterter Förderkreis und niedrige Einstiegshürden
Förderberechtigt werden künftig auch Selbständige mit Steuererklärung (§ 15/§ 18 EStG) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Gefördert wird bereits ab einem monatlichen Beitrag von 10 €. -
Steuerliche Grundstruktur bleibt – Startdatum 1. Januar 2027
Das Prinzip der Steuerfreistellung in der Ansparphase und der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase bleibt bestehen. Die neuen Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden.
Bitte beachten: Es handelt sich um vorläufig geplante Änderungen, die sich bis zur Umsetzung ggf. noch ändern können.
Jetzt informieren in den FAQ des Bundesfinanzministeriums: → Zu den FAQ
