Die Bundes­regierung plant eine Reform zur privaten Alters­vor­sorge ab 2027!

Die 5 wichtigsten Punkte im Überblick:
  1. Renditeorientierte Produktwelt und Wahlfreiheit
    Es gibt künftig neben Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie (z. B. ETF-basierte Anlagen) für höhere Renditechancen. Garantieprodukte bleiben mit Garantiestufen von 100 % oder 80 % verfügbar.

  2. Einfachere, beitragsproportionale Zulage
    Die staatliche Grundzulage wird beitragsproportional: 50 Cent pro Euro bis 360 €; 25 Cent pro Euro für Beiträge von 361–1.800 €. Zusätzlich Kinderzulage: 1 € pro Euro bis 300 € je Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag einsteigt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.

  3. Standarddepot: kostengünstig und leicht bedienbar
    Ein gesetzlich geregeltes Standarddepot mit maximalen Effektivkosten von 1,0 % und voreingestellten Fonds soll einen einfachen, niedrigschwelligen Einstieg ermöglichen. Vor Rentenbeginn erfolgt eine automatische Umschichtung in risikoärmere Anlagen.

  4. Erweiterter Förderkreis und niedrige Einstiegshürden
    Förderberechtigt werden künftig auch Selbständige mit Steuererklärung (§ 15/§ 18 EStG) sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Gefördert wird bereits ab einem monatlichen Beitrag von 10 €.

  5. Steuerliche Grundstruktur bleibt – Startdatum 1. Januar 2027
    Das Prinzip der Steuerfreistellung in der Ansparphase und der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase bleibt bestehen. Die neuen Produkte können ab 1. Januar 2027 angeboten werden.

Geplant ab 2027: Wahl zwischen Garantieprodukt und renditeorientiertem Altersvorsorgedepot, einfache Zulagenberechnung und ein Standarddepot mit niedrigen Kosten.

Bitte beachten: Es handelt sich um vorläufig geplante Änderungen, die sich bis zur Umsetzung ggf. noch ändern können.

Jetzt informieren in den FAQ des Bundesfinanzministeriums: → Zu den FAQ

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