Dachverbände können gemeinnützig sein

Dachverbände (§ 57 Abs. 2 AO) können gemeinnützig sein, wenn all ihre Mitglieder ebenfalls gemeinnützig sind.

Die Mitglieder ermöglichen damit dem Dachverband die Gemeinnützigkeit. Dies hat aber zur Folge, sollte nur einem Mitglied die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, dass auch der Dachverband die Gemeinnützigkeit verliert.

Daher sind hier grds. entsprechende Regelungen in der Satzung sinnvoll, dass ein Mitglied automatisch aus dem Dachverband ausscheidet, wenn ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

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