BMF zur um­satz­steuer­lichen Be­handl­ung von On­line-Ver­an­staltungen

Mit Schreiben vom 29.04.2024 hat das BMF Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungen genommen.
Das BMF unterscheidet dabei zwischen vorproduzierten Inhalten, Live-Streaming-Angeboten und hybriden Angeboten. In Fällen in denen die Bereitstellung von Videos über eine Plattform erfolgt, kann außerdem eine Dienstleistungskommission vorliegen. Das Schreiben hat weitreichende Auswirkungen auf Steuerbarkeit und mögliche Steuerbefreiungen von Online-Angeboten und trifft auf gemischte Gefühle.
 

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