BMF plant: Ermäßigter Steuersatz für Restaurants ab dem 1. Januar 2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2026 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) dauerhaft dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen sollen.
Vorteile für die Gastronomiebranche:
- Wirtschaftliche Entlastung der Gastronomie
- Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen
- Gute Nachricht für Grenzregionen: Restaurants könnten künftig mit den günstigeren Preisen der Nachbarländer mithalten
Abgrenzungsprobleme ade!
Die bisherige Unterscheidung zwischen „Hier essen“ und „Mitnehmen“ würde entfallen, was die Abrechnung für Gastronomen und Caterer deutlich vereinfacht. Mit der Änderung würde künftig der gleiche Steuersatz gelten.
Tipp:
Restaurant-Gutscheine könnten als Mehrzweckgutscheine ausgegeben werden, sodass die Versteuerung erst bei Einlösung erfolgt. Wird der Gutschein 2026 eingelöst, könnten Gastronomen vom ermäßigten Steuersatz profitieren.
Achtung: Es handelt sich aktuell um einen Entwurf. Die endgültige Verabschiedung durch den Gesetzgeber steht noch aus.
