Aufhebung der Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht bei Minijobs

Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs
 
Können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft aufheben. Das bedeutet, dass sie dann wieder rentenversicherungspflichtig sind und zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. So erwerben sie dann wertvolle Ansprüche in der Rentenversicherung. Die Aufhebung der Befreiung beantragen Minijobberinnen und Minijobber schriftlich oder elektronisch bei ihrem Arbeitgeber.
 
Wie läuft die Aufhebung der Befreiung im Privathaushalt ab?
Bei Minijobberinnen und Minijobbern im Privathaushalt meldet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Aufhebung der Befreiung mit dem Änderungsscheck an die Minijob-Zentrale. Dazu ist bei Punkt 2, „Ihre Haushaltshilfe möchte selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen", Ja anzukreuzen.
 
Wie läuft die Aufhebung der Befreiung im Gewerbe ab?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber informiert die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Dafür ist bei der Beschäftigung mit Meldegrund 32 abzumelden und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe „1" in der Rentenversicherung wieder anzumelden.
 
Muss die Minijob-Zentrale die Aufhebung der Befreiung bewilligen?
Hier gilt das Gleiche für private Haushalte und Gewerbe: Nach Eingang der Meldung durch den Arbeitgeber kann die Minijob-Zentrale innerhalb eines Monats der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt. Es wird kein Bescheid über die Aufhebung ausgestellt.
 
Ab wann gilt die Aufhebung der Befreiung und wie lange dauert sie?
Die Aufhebung dieser Befreiung gilt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt, und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Eine rückwirkende Aufhebung sowie ein Widerruf der Aufhebung ist nicht möglich.
 
Was gilt bei der Aufhebung der Befreiung bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze?
Beantragt eine Minijobberin oder ein Minijobber mit mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze für einen davon die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt das für alle Minijobs mit Verdienstgrenze, die er oder sie zum Zeitpunkt der Aufhebung nebeneinander ausübt und zusätzlich danach aufnimmt.
Die Aufhebung wird für alle Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
 
Wo finde ich eine Vorlage für den Antrag?
Den Antrag auf Aufhebung der Befreiung gibt es als Vorlage auf unserer Homepage:

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