Aktivrente – Was es jetzt zu wissen gibt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Regelung zur sogenannten Aktivrente, die vom Bundesministerium der Finanzen eingeführt wurde und in den offiziellen FAQ ausführlich erläutert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Weiterarbeiten über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu gestalten und gleichzeitig einen steuerlichen Anreiz für freiwillige Erwerbstätigkeit im Rentenalter zu schaffen. Die vollständigen Informationen hierzu stellt das Bundesfinanzministerium auch online zur Verfügung.
Kern der Regelung ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro für Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Dieser Freibetrag wird unabhängig davon gewährt, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht, und greift ab dem Monat nach Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze. Diese liegt in der Regel bei 67 Jahren, kann jedoch je nach Geburtsjahr im Rahmen der Übergangsregelungen variieren oder in besonderen Fällen, etwa bei anerkannter Schwerbehinderung, früher erreicht werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Aktivrente ist ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, bei dem der Arbeitgeber reguläre Beiträge zur Rentenversicherung abführt. Entscheidend ist damit das Vorliegen einer klassischen abhängigen Beschäftigung mit voller sozialversicherungspflichtiger Abrechnung, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer selbst Beiträge zur Rentenversicherung leistet.
Ausgeschlossen von der Aktivrente sind insbesondere Selbstständige und Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie Abgeordnete. Ebenso gilt die Regelung nicht für Minijobs oder für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Tätigkeit. Auch bestimmte steuerfreie oder sozialversicherungsfreie Leistungen, wie beispielsweise Abfindungen, fallen nicht unter diese Begünstigung.
Insgesamt verfolgt die Aktivrente das Ziel, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten, ihre Erfahrung und Fachkompetenz weiterhin nutzbar zu machen und gleichzeitig finanzielle Vorteile für diejenigen zu schaffen, die sich bewusst für ein Weiterarbeiten nach Erreichen des Rentenalters entscheiden. Dadurch soll der Übergang in den Ruhestand flexibler und individueller gestaltet werden, ohne dass dies mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist.
